AGB
I. Dienstleistung
Mietkochservice für:
Privatevents
Firmenevents
Messe-Veranstaltungen
Produktpräsentationen
Kochkurse
Beratung
Seminare
II. Auftrag
1. Der Störkoch-Markus Reith
(im Weiteren Auftragnehmer), wird für den Auftraggeber auf der Grundlage eines ausdrücklichen, schriftlichen (ob per Post oder per E-Mail) erteilte Auftrags/Vertrags als freier Mitarbeiter oder Unternehmer tätig.
2. Ein Arbeitsverhältnis wird zwischen den Parteien nicht begründet.
3. Der Auftragnehmer ist in der Ausübung seiner Tätigkeit frei und übt diese nach bestem Wissen und Gewissen aus.
4. Eine einseitige Bestimmung des Leistungsortes und der Leistungszeit durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Leistung ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung.
III. Vertragsabschluss
Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Eine rechtliche Bindung kommt nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung beider Parteien zustande.
Der Auftragnehmer erbringt seine Arbeitsleistung persönlich.
IV. Vergütung
1. Nur für tatsachlich erbrachte Leistung wird ein, wie in der schriftlichen Auftragsbestätigung festgelegtes Honorar fällig.
2. Vergütung für Privat- u. Firmenevents, Messe-Veranstaltungen und Produktpräsentationen:
Bis 5 Stunden am Veranstaltungstag = 1/2 Tagespauschale = 300€
5 Stunden bis 10 Stunden am Veranstaltungstag = Tagespauschale = 600€
Jede weitere Stunde, die über die Tagespauschale hinaus geht, wird mit 50€ pro Stunde berechnet.
Sondertätigkeiten, wie z.B. Wareneinkauf, Vorbereitungsarbeiten, usw., werden mit 50€ pro Stunde
berechnet.
3. Vergütung für Kochkurse:
Der Grundbetrag für einen Kurs entspricht 480€.
Die Einkaufszeit und die Erstellung der Rezeptmappen sind im Grundbetrag mit enthalten.
Lebensmittel die im Kochkurs verarbeitet werden sind nicht im Grundbetrag enthalten und werden zusätzlich berechnet.
4. Vergütung für Beratungen und Seminare:
Das Honorar für eine Beratung oder ein Seminar richtet sich je nach Thema und Aufwand.
Hierfür werden individuelle Vergütungen getroffen.
V. Fahrtkosten, Reisekosten, Unterkunft
(falls nicht anders vereinbart)
1. Soweit Kosten für die Anreise und Abreise im Rahmen der Auftragstätigkeit anfallen, sind diese vom Auftraggeber zu begleichen.
2. Für alle gefahrenen Kilometer mit dem KFZ werden 0,50 € veranschlagt.
3. Fallen Bus-, Taxi-, Zug- oder Flugstrecken an, so sind diese Fahrtkosten zu 100 % vom Auftraggeber zu übernehmen.
4. Falls ein Einsatz mehre Tage in Folge umfasst und eine Unterkunft notwendig ist, hat der Auftaggeber eine atäquate Unterkunft für diese Zeit zu Verfügung zu stellen.
Ersatzweise würde eine Übernachtungspauschale von 90 €/Nacht berechnet werden.
Gemäß §19 Abs.1 UStG weise ich keine Umsatzsteuer aus.
VI. Zahlungsmodalitäten
1. Die vereinbarte Vergütung ist nach Beendigung des Arbeitsauftrags und Eingang der Rechnung beim Auftraggeber ohne Abzug, sofort fällig und binnen 14 Tagen zu begleichen.
2. Die Begleichung des Rechnungsbetrags hat mittels Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto zu erfolgen..
3. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, gilt dies ab Fristablauf als Versäumnis, ohne das es angemahnt oder in Verzug gesetzt werden muss.
4. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung des Rechnungsbetrages in Verzug, werden Mahngebühren von 30€ und Säumniszinsen i.H.v. 1% / Monat ab Rechnungsdatum fällig.
VII. Stornierung, Stornierungskosten
1. Für vom Auftraggeber teilweise oder komplett schriftlich stornierte Aufträge werden Stornierungskosten prozentual auf den Mindestsatz berechnet. Nachfolgende Regelungen finden Anwendung:
Bis 10 Tage vor Auftragserfüllung, fallen keine Stornokosten an.
9-6 Tage vor Auftragserfüllung 30%;
6-4 Tage vor Auftragserfüllung 60%;
3-2 Tage vor Auftragserfüllung 90%; weniger als 24 Stunden vor Auftragserfüllung 100%.
2. Sollten im Vorfeld des Auftrag bereits Fahrtkosten oder Übernachtungskosten entstanden sein, so sind diese von der Stornierung ausgeschlossen und werden im Falle einer Auftragsstornierung wie im Angebot ausgewiesen, in voller Höhe berechnet.
3. Die Auftragsstornierung hat vom Auftraggeber in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Zur Feststellung des Stornierungszeitpunktes gilt das Empfangs- bzw. Zustellungsdatum beim Auftragnehmer.
VIII. Höhere Gewalt
Im Falle der höheren Gewalt und durch Krankheit, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, nach sofortiger Mitteilung an den Auftraggeber die vereinbarte Dienstleistung, zum Teil oder völlig
aufzulösen.
Für eine Schadenersatzleistung oder für anderweitige Schäden bedingt durch den Ausfall, kommt der Auftragnehmer nicht auf.
IX. Anzeige von Beanstandungen
Beanstandungen und/ oder Mängelrügen bei einer Dienstleistung müssen unmittelbar während bzw. unmittelbar nach Auftragsbeendigung in schriftlicher Form angezeigt werden und berechtigen den Auftraggeber nicht zur Kürzung oder zum Einbehalt der gestellten Rechnung.
X. Haftung
1. Der Auftraggeber haftet für, durch ihn verursachte Schäden am Auftragnehmer und seinen zur Auftragserfüllung eigens benötigten Arbeitsmaterials, Arbeitskleidung oder anderweitigen Schäden, im vollen Umfang.
2. Der Auftragnehmer haftet für die Beschädigung am Arbeitsmaterial des Auftraggebers.
XI. Wiederspruch AGB
1. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb von vier Wochen, gilt dies als Zustimmung.
2. Sie erhalten die AGBs auf unserer Homepage, sowie auf Nachfrage per E-Mail.
XII. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Fürth/Bayern